Der Betreuungsverein Bernau e.V. führt gesetzliche Betreuungen für volljährige Menschen, welche aufgrund einer psychischen Erkrankung oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Aufgabe der Betreuungsvereins Bernau e.V. neben dem Führen von Betreuungen ist aber auch die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben. Dazu gehört u.a. die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen, die Einführung in deren Aufgaben, die Organisation von Fortbildungen und die professionelle Beratung. Darüber hinaus werden neben Informationsveranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern angeboten.
Der Betreuungsverein Bernau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
Gemäß § 1908 f Abs. 1 Nr.2 BGB gehört zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins, dass er sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemühen sollte. Dies umfasst eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und Werbung um das Ehrenamt.
Zu den Zielgruppen der Querschnittsarbeit zählen grundsätzlich
- ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und betreuende Angehörige,
- durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Personen,
- Personen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen möchten,
- Personen, die sich mit dem Thema Betreuung auseinandersetzen, um Vorsorge für die Zukunft zu treffen bzw. Personen, die für sich selbst die Einrichtung einer Betreuung wünschen oder eine Vollmacht erteilen wollen,
- sonstige Personen und Institutionen, die mit Betreuten einerseits und Betreuerinnen und Betreuern andererseits zu tun haben.
Im Rahmen der Querschnittsarbeit werden für die geworbenen und gewonnenen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, aber auch für betreuende Angehörige, Einführungsveranstaltungen, Fortbildungsseminare und Einzelgespräche bzw. professionelle Einzelfallberatungen durchgeführt. Diese Veranstaltungen sollen als Grundlage für eine bestehende und / oder zukünftige Betreuertätigkeit dienen. Darüber hinaus bietet der Betreuungsverein Bernau e.V. regelmäßige Erfahrungsaustausche zwischen seinen Mitarbeitern und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern an.
Nicht zuletzt bietet der Betreuungsverein Bernau e.V. planmäßige Beratungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an. Er stellt Informationsmaterial zur Verfügung und führt allgemeine Informationsveranstaltungen an; gemäß § 1908 f Ab. 1 Nr. 4 BGB darf er im Einzelfall auch eine rechtliche Beratung durchführen.
Zudem arbeitet der Betreuungsverein Bernau e.V. in verschiedenen Fachgremien und Arbeitsgemeinschaften im Land Brandenburg mit, wie zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine.