Verein

Gründung

Der Betreuungsverein Bernau e.V. wurde in einer Versammlung zum Zwecke der Gründung des Vereins „Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Bernau e.V.“ am 24.03.1992 in der AWO-Sozialstation in Bernau bei Berlin gegründet.

Im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.12.1997 wurde eine Satzungsänderung hinsichtlich der Bezeichnung „Betreuungsverein Bernau e.V.“ als korporatives Mitglied des AWO Kreisverbandes Bernau e.V. beschlossen.

Zweck des Betreuungsvereins Bernau e.V.

Der Zweck des Betreuungsvereins Bernau e.V. ist satzungsgemäß

  • Führung von Betreuungen für Volljährige i.S.d. §§ 1900, 1901, 1908 f BGB
  • Beschäftigung, Befähigung, Aktivierung und fachliche Anleitung von Vereinsbetreuern
  • Werbung, Gewinnung, Beratung, Unterstützung, Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und (Vorsorge-)Bevollmächtigten
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten i.S.d. § 1908 f BGB
  • Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Der Betreuungsverein Bernau e.V. führt gesetzliche Betreuungen für volljährige Menschen, welche aufgrund einer psychischen Erkrankung oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.

Aufgabe der Betreuungsvereins Bernau e.V. neben dem Führen von Betreuungen ist aber auch die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben. Dazu gehört u.a. die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen, die Einführung in deren Aufgaben, die Organisation von Fortbildungen und die professionelle Beratung. Darüber hinaus werden neben Informationsveranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen auch regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern angeboten.

Der Betreuungsverein Bernau e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.